Seit dem 01. August 2013 wird das Betreuungsgeld als Geldleistung gezahlt. Es kann im Anschluss an das Elterngeld (also ab dem 15. Lebensmonat des Kindes) bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonates beantragt werden. Je Kind ist das Betreuungsgeld vorerst…