Immer mehr Kinder bekommen ein Smartphone geschenkt. Bereits ein Grundschulkind entdeckt schnell, was für ein tolles Geschenk das ist. Spielen, mit Freunden chatten, Bilder austauschen – ein Smartphone kann recht viel. Doch so unproblematisch ist das Verhältnis von diesen Wundergeräten und Kindern nicht.
Spielen darf sein!
Ein Smartphone bedeutet Zugang zur kunterbunten Welt von Apps. Kinder entwickeln vor allem für Spiele-Apps brennendes Interesse. Rennspiele wie „Hill Climb Racing“, Strategie-Spiele wie „Clush of Clans“ und viele andere locken die Kinder und lassen sie stundenlang mit dem Smartphone verbringen. Unerwünscht? Spielen darf auch sein. Nur wenn „Zocken“ zum alleinigen Zeitvertreib mutiert, wird es ungesund.
Lernen – auch das geht mit einem Smartphone
Aktuell gibt es einige unterhaltsame Lern-Apps für die internetfähigen Telefone. Preisgekrönt ist z.B. das „Monster ABC“, eine App, bei der spielend leicht Buchstaben und Anlaute der Wörter gelernt werden. Spannend sind Lern-Apps wie „Animal Fun“ oder Apps für junge Zeichner wie „Drawing Den“. Für die Schulkids wurden ausgeklügelte und informative Apps entwickelt, wie das anatomische Nachschlagewerk „Pocket Body“ oder „Elements“ für Chemie-Interessierte.
Das heißt: Das Smartphone kann auch beim Lernen helfen! Moderne Kommunikation findet außerdem zum Teil im virtuellen Raum statt, das bedeutet: Kinder brauchen heute oft ein Smartphone, um in Kontakt mit Freunden und Mitschülern zu bleiben.
Smartphone als Wächter?
Aber auch das kann ein modernes, kluges Gerät: Die genaue Position seines Inhabers bestimmen. Durch solche Gadgets wie „Family GPS Tracking“, „FollowMee“ oder „Children Tracker“ können in unterschiedlichem Umfang Aktivitäten der Kids verfolgt werden. Dabei bietet die „Children Tracker“-App die umfassendste Kontrollmöglichkeit, da ein Kind nicht nur geortet wird, sondern auch seine Anrufe, SMS oder Browseraktivitäten an die Eltern gemeldet werden.
Vorteil von solchen Kontroll-Apps ist: Eltern wissen, wo der oder die Kleine gerade ist und können feststellen, ob sie oder er keinen großen Unsinn anstellen. Problem: Auch Kinder, jedenfalls die Größeren, haben Anspruch auf Privatsphäre und Recht auf informationelle Selbstbestimmung.